Die Aktienkurse befinden sich wieder einmal im Höhenflug. Der Dax liegt aktuell über 11.500 Punkte. Seit dem Börsentief im Frühjahr 2009 hat er sich damit mehr als verdreifacht. Gut für Anleger, die bei der Rally mit dabei sind. Aber wie sieht es mit Steuern auf die Kursgewinne aus?

Entwicklung DAX

Die Entwicklung des Deutschen Aktien Index (DAX)

Angesichts der derzeitigen hohen Kurse an den Aktienmärkten überlegt so mancher Anleger Gewinne zu realisieren. Lautet doch auch eine klassische Anlageregel „Nur realisierte Gewinne sind echte Gewinne“. Dabei stellt sich oftmals die Frage: Verdient der Staat mit?

Steuern auf Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren

Die Antwort lautet: Ja und nein. Es kommt auf den Zeitpunkt des Aktienkaufs an, wie der Bundesverband der privaten Banken vor kurzem mitgeteilt hat. Seit dem 1. Januar 2009 gilt für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zwar grundsätzlich eine pauschale Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das gilt jedoch nur, wenn die Papiere nach 2008 erworben wurden. Wer dagegen „Altbestände“ verkauft, die er vor dem 1. Januar 2009 erworben hat, kann die daraus erzielten Kursgewinne unbegrenzt steuerfrei einnehmen.

Verluste können verrechnet werden

Einen kleinen Trost für Aktiensparer, die nach 2008 eingestiegen sind gibt es dennoch: Sie können steuerpflichtige Kursgewinne mit in der Vergangenheit entstandenen Verlusten von nach 2008 erworbenen Aktien verrechnen. Und solange wie der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro/Ledige (1.602 Euro/Verheiratete) im Jahr nicht ausgeschöpft wird, können Anleger auch Kursgewinne aus nach 2008 erworbenen Aktien steuerfrei vereinnahmen. Außerdem wichtig zu wissen: Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gilt die Regel „First in, first out“. Das heißt: Hat ein Anleger mehrfach Aktien eines Unternehmens erworben und verkauft er davon einen Teil, dann gelten für das Finanzamt die zuerst gekauften Aktien auch als die zuerst verkauften.