Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unabdingbar, um das Risiko ihrer Tätigkeit überschaubar zu halten. Sie sollten die Grundlagen und Anwendungsbereiche kennen.
Es gibt bestimmte Berufe, die bringen das Risiko mit sich, dass andere durch die Arbeit einen Vermögensschaden erleiden. Hier wird ganz klar von den ebenfalls versicherbaren Personen- oder Sachschäden abgegrenzt. Versichern können, sollen und müssen sich sowohl Unternehmen als auch Selbstständige oder Freiberufler, deren Tätigkeit ein gesteigertes Risiko mit sich bringt, dass es zu einem Schaden am Vermögen von anderen Personen kommt.
Eine der beliebtesten Anbieter für die notwendige Absicherung ist die Hiscox Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
In der Regel handelt es sich um ganz bestimmte Berufsgruppen, die eine solche Versicherung brauchen. Immer dann, wenn jemand mit dem Vermögen anderer Personen arbeitet, es begutachtet, prüft, verwaltet, beurkundet oder in Bezug auf das Vermögen und die Vermögensbildung berät, wird eine solche Versicherung benötigt. Denn eines ist klar: Dort, wo Menschen arbeiten, kann es immer zu Fehlern kommen. Berufsgruppen, bei denen eine solche Versicherung unerlässlich ist und die meist auch gesetzlich verpflichtet sind, eine abzuschließen:
- Architekten. Planungsfehler oder Fehler bei der Durchführung können immense Schäden verursachen.
- Rechtsanwälte. Ganz klar, wer hier falsch beraten wird, kann schnell eine Menge Geld verlieren. Aus diesem Grund muss ein Anwalt abgesichert sein, damit sein Mandant im Fall der Fälle nicht ohne Entschädigung dasteht.
- Steuerberater. Sie arbeiten direkt mit dem Vermögen ihrer Mandanten und tragen von daher eine besonders große Verantwortung.
- Ähnliches gilt für Notare.
- Auch Ärzte können Schäden am Vermögen verursachen, auch wenn es sich meist um einen indirekten Schaden handelt. Ein falsch behandelter Patient erleidet zwar erst einmal einen Personenschaden, doch wenn er etwa nicht mehr arbeiten kann oder einen anderen finanziellen Schaden erleidet, dann springt die Versicherung ein.
Was sind echte Vermögensschäden?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen sogenannte echte Vermögensschäden. Das sind Schäden, die direkt durch die Verwaltung von Vermögen oder der diesbezüglichen Beratung entstehen können. Grundsätzlich sind Vermögensschäden zwar auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, hier ist die Versicherungssumme aber meist deutlich niedriger. Ganz klar, denn als Privatperson hat man selten direkt mit dem Vermögen anderer Personen zu tun, das man betreut und deswegen Verantwortung dafür trägt. Gibt es einen privaten Haftpflichtschaden, bei dem auch Vermögen beteiligt ist, wird das als unechter Vermögensschaden bezeichnet. In der Versicherungsbranche ist man sich deshalb nicht ganz einig, ob man aus diesem Grund die Vermögensschäden nicht lieber aus der Privathaftpflicht ausschließen sollte.
Arbeitet man hingegen direkt mit den Vermögen anderer Personen oder unterstützt diese bei Entscheidungen, die das Vermögen betreffen, kann es sehr gut sein, dass dabei ein Schaden entsteht. Wie man in anderen Berufen sagt: Wo gehobelt wird, fallen Späne! Die gesetzlichen Regelungen rund um Themen wie die Rechte am geistigen Eigentum oder die entsprechenden Sorgfaltspflichten macht es Unternehmern und Freiberuflern nicht gerade leicht, immer up to date zu sein.
Die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Einer der besonders wichtigen Teile einer Haftpflichtversicherung ist die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Für einen Laien ist nicht immer ganz klar, wer wofür verantwortlich gemacht werden kann und wie eventuelle Kosten aufgeteilt werden müssen. Bei einer Versicherung arbeiten Profis, die in solchen zweifelhaften Fällen eine konkrete Entscheidung treffen können. Darum können sich Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare und Wirtschaftsprüfer sicher fühlen, denn auch schon der Verdacht eines beruflichen Versehens kann die berufliche Existenz gefährden.
Wichtig zu wissen: Vermögensschäden treten meist erst nach einiger Zeit zutage. Dem trägt die Versicherung Rechnung, indem der Versicherungsfall nicht mit dem Schadenereignis eintritt, sondern mit dem Verstoß, der die Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.