In 2019 kommen wieder zahlreiche Änderungen auf die Kunden von Banken und Sparkassen zu. Änderungen gibt es unter anderem bei Kindergeld, Freibeträgen und betrieblicher Altersversorgung.
Höhere Kinderfreibeträge und mehr Kindergeld
Gute Neuigkeiten gibt es laut Bankenverband im neuen Jahr für Familien.
Bereits ab dem 1. Januar 2019 erhöht sich der Kinderfreibetrag von derzeit 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab 2020 auf 7.812 Euro. Aber auch Steuerpflichtige ohne Nachwuchs können sich freuen: Der Grundfreibetrag wird von 9.000 Euro auf 9.168 Euro angehoben – und im zweiten Schritt ab 2020 auf 9.408 Euro.
Das Kindergeld steigt ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind. Wer ein oder zwei Kinder hat, bekommt dann für jedes Kind 204 Euro anstatt bisher 194 Euro, für das dritte Kind 210 Euro anstatt bisher 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro anstatt bisher 225 Euro monatlich.
Förderung betrieblicher Altersversorgung
Der Gesetzgeber hat zwar ein Paket zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente beschlossen, aber eine ergänzende Altersvorsorge bleibt unverzichtbar. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie von staatlicher Förderung profitieren können.
Mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung auf 80.400 Euro (West) bzw. 73.800 Euro (Ost), erhöht sich ab 2019 der Höchstbetrag, der für die betriebliche Altersversorgung eingesetzt werden kann. Denn bis zu vier Prozent (also monatlich 268 Euro) der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze können ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu acht Prozent (also monatlich 536 Euro) ohne Abzug von Steuern in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investiert werden.
Bei Entgeltumwandlungen gilt für Neuzusagen ab Januar 2019 sowie für bestehende Vereinbarungen ab 2022 ein neuer Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Betrages. Auch der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einer Basis-Rente wird ab 2019 bis 2025 jährlich angehoben