Beim Immobilienkauf kommen 2016 wieder zahlreiche Änderungen auf die Kunden zu, unter anderem Anpassungen beim Bau, Kauf und der Finanzierung einer Immobilie Unter anderem wird es verschärfte Energiestandards und gesetzliche Neuregelungen für Bauverträge und Kredite geben. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen für die Käufer von Immobilien im neuen Jahr 2016.
Höherer energetischer Mindeststandard
Am 1. Januar 2016 sind verschärfte Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Neubau in Kraft getreten. Sie sind Teil der seit Mai 2014 geltenden EnEV, werden aber erst 2016 in einem zweiten Schritt umgesetzt:
Durch die Verschärfung des EnEV-Standards werden viele Häuser ab 2016 nicht mehr als energieeffizient eingestuft. Die wichtigsten Änderungen:
- Der maximal zulässige Primärenergiebedarf (Heizenergie plus Energieaufwand für Gewinnung und Transport der Energieträger) der Immobilie liegt nun um 25 Prozent unter dem bisherigen Grenzwert.
- Die Wärmedämmung des Gebäudes muss 20 Prozent besser sein als bislang.
Für Neubauten gelten dann deutlich höhere energetische Anforderungen als bisher. In der Regel ist dies auch mit höheren Kosten verbunden.
Die Neuregelung betrifft alle Häuser, für die ab dem 1. Januar 2016 ein Bauantrag gestellt wird. Wer noch bis Ende 2015 Bauantrag oder -anzeige eingereicht hat und erst 2016 anfängt, zu bauen, kann auch im neuen Jahr noch nach den alten EnEV-Regeln bauen.
Immobilienkäufer sollten bei Neubauangeboten deshalb genau prüfen, welchen Standard sie zu welchem Preis bekommen.
Neue Richtlinien für Immobilienkredite
Die Europäische Union hat der Bundesregierung einige Aufgaben zugewiesen. So muss bis zum Frühjahr 2016 eine EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten umgesetzt werden, die den Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen verbessern soll. Verbraucherschützer bezweifeln allerdings, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch in allen Punkten gerecht wird.
Vorgesehen ist, dass die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft strenger prüfen. Außerdem sollen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden verschärft werden. In der Vergangenheit waren vielen Banken Fehler bei der Belehrung ihrer Kunden unterlaufen. In solchen Fällen konnten Verbraucher ihr Hypothekendarlehen zeitlich uneingeschränkt widerrufen. Damit soll – quasi im Gegenzug zur stärkeren Verpflichtung der Banken – nun Schluss sein. Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet würde, hätten Sie als Immobilienkreditnehmer nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen ein Widerrufsrecht.
Besserer Schutz für Bauherren und Käufer im Bauvertragsrecht
Das Bauvertragsrecht soll 2016 ebenfalls reformiert werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor. Das neue Gesetz soll unter anderem mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn schaffen.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Widerrufsrecht für Bauverträge.
- Gesetzliche Baubeschreibungspflicht.
- Regelungen zur Bauzeit (beispielsweise Angabe des Fertigstellungstermins in der Baubeschreibung), Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen.
- Neue Bauabnahmeregelung.
Wann genau der Entwurf verabschiedet werden kann und ob das Gesetz schon 2016 in Kraft treten wird, ist allerdings noch nicht abzusehen. Noch befindet sich der Reformentwurf im parlamentarischen Verfahren.
Änderung der Förderstandards und neue Regeln zur Energieeffizienz
Die staatliche KfW-Bank unterstützt den Bau von besonders energieeffizienten Häusern, die besser sind als der gesetzliche Standard, mit zinsgünstigen Darlehen. Die Verschärfung des EnEV-Standards zieht Änderungen bei der Förderung durch die staatliche KfW-Bank nach sich. Ab 1. April 2016 fällt das sogenannte KfW-Effizienzhaus 70 aus der Förderung heraus, weil es nach der neuen Regelung nur noch die gesetzlichen Mindestforderungen erfüllt. Im Gegenzug wird dafür aber das KfW-Effizienzhaus 40 Plus als neuer Förderstandard eingeführt, mit einem Tilgungszuschuss von 15 Prozent auf die förderfähige Darlehenssumme.
Immobilienkäufer, die von den KfW-Darlehen profitieren wollen, sollten sich rechtzeitig informieren, ob das Haus ihrer Wahl förderfähig ist oder nicht.