Bauherren und Wohnungskäufer können viel Geld sparen, wenn sie ihre Kreditverträge widerrufen, bei denen eine falsche Beratung erfolgte. Oft müssen Banken und Sparkassen nicht nur Zinsen sondern sogar noch zusätzlich Geld erstatten. Doch jetzt ist Eile geboten. Das Widerrufsrecht für fehlerhaft abgeschlossene Kreditverträge dürfte demnächst auslaufen.
Neues Gesetz zum Widerrufsrecht geplant
Das Bundeskabinett hat vor kurzem einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende auch zum Gesetz wird. Danach soll das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet.
Betroffen sind Immobilienkreditverträge, die seit Oktober 2002 abgeschlossen wurden und in denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Dies ist bei rund 80 Prozent der der Verträge der Fall. Für die Kreditwirtschaft geht es dabei um ein Volumen in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht.
Der Widerruf solcher Verträge bringt Bankkunden viel Geld. Kreditnehmer können im Einzelfall mit vielen tausend Euro Erstattung rechnen, nicht zuletzt, weil seitdem die Zinsen stark gesunken sind.
Fünf Schritte für Betroffene zum erfolgreichen Kreditwiderruf
Stiftung Warentest empfiehlt Betroffenen die folgenden fünf Schritte:
- Suchen Sie Ihre Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale Hamburg oder einen in Widerrufsfällen erfahrenen Rechtsanwalt die Widerrufsbelehrung prüfen. Einen Eindruck davon, welche Verträge falsche Widerrufsbelehrung enthielten, verschafft Ihnen eine nach Banken und Vertragsdaten sortierte Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen und eine weitere Liste der Verbraucherzentrale Hamburg mit den Ergebnissen der Prüfung von fast 2.000 Kreditverträgen.
- Im Falle des erfolgreichen Widerrufs müssen Sie Ihren Kredit natürlich zurückzahlen. Prüfen Sie daher, ob und wie viel Geld Sie benötigen, um Ihre Bank oder Sparkasse nach dem Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschlusskredit brauchen, holen Sie dazu von verschiedenen Instituten konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beantworten, sind auch unverbindliche Angebote verlässlich.
- Auch bereits abgewickelte Verträge können widerrufen werden. Das bedeutet, Sie können Ihren Kreditvertrag auch dann widerrufen, wenn er schon abbezahlt oder abgelöst ist. Der Vertrag ist in diesen Fällen rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten. Dies gilt auch für die Gewinne, die sie mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat.
- Detaillierte und fortlaufend aktualisierte Informationen, Tipps und Mustertexte für den Widerruf sowie ein Excel-Arbeitsblatt zur Abschätzung der Folgen eines Widerrufs finden Sie in einem Stiftung-Wartentest-Special Raus aus teuren Kreditverträgen. Aufgepasst: Ihre Widerrufserklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Am 22. Juni 2016 um 0 Uhr wird die Frist abgelaufen sein, wenn die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung Gesetz wird und dieses wie geplant in Kraft tritt.
- Zur Durchsetzung des Widerrufsrechts müssen Sie wahrscheinlich einen Rechtsanwalt einschalten und häufig genug auch vor Gericht ziehen. Das brauchen Sie aber jetzt noch nicht zu entscheiden. Aktuell entwickelt die Rechtsprechung sich verbraucherfreundlich. Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen an. Eine Liste mit verbraucherfreundlichen Urteilen und Vergleichen enthält schon jetzt über 1000 Einträge. Haben Sie Ihren erst einmal Vertrag widerrufen, können in aller Ruhe abwarten, was geschieht.