Bundesweit werden im Durchschnitt über 300 Lastschriften pro Sekunde ausgeführt. Was aber können Kunden von Banken und Sparkassen tun, wenn fehlerhaft Geld von ihrem Girokonto abgebucht wurde. Drei wertvolle Tipps zeigen, was zu tun ist.
Jede zweite bargeldlose Zahlung in Deutschland ist eine Lastschrift. Sie sind besonders beliebt bei regelmäßigen Zahlungen mit unterschiedlichen Beträgen, für die man keinen Dauerauftrag einrichten kann. Dazu zählen Rechnungen für Strom, Gas oder Wasser. Aber auch Abos für Zeitschriften oder der Beitrag fürs Fitnessstudio wird häufig über das Lastschriftverfahren abgebucht.
Es handelt sich dabei um ein sogenanntes „SEPA-Lastschriftmandat“. Während Bankkunden einen Dauerauftrag selbst auf ihrem Girokonto einrichten müssen, wird bei einer Lastschrift dem Vertragspartner vorab eine Einwilligung zur Abbuchung erteilt. Meist funktioniert dies ohne Probleme. Was aber können Bankkunden tun, wenn auf dem Kontoauszug eine Belastungsbuchung auftaucht, die man nicht veranlasst oder der man nicht zugestimmt hat?
Drei wertvolle Hinweise zur Überprüfung von Abbuchungen
Um auf ungerechtfertigte Abbuchungen auf Ihrem Girokonto reagieren zu können, sind drei Dinge notwendig:
- Regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge.
- Unverzüglicher Kontakt zur Bank bei ungeklärten Abbuchungen.
- Richtiges Vorgehen bei der Rückgabe von Lastschriften.
1. Regelmäßige Überprüfung der Kontoauszüge
Wichtig ist zunächst einmal, dass man die ungerechtfertigte Abbuchung erkennt. Dazu ist es erforderlich, sich die Kontoauszüge regelmäßig anzuschauen und alle Buchungen zu überprüfen. Dies sollte am besten einmal die Woche geschehen.
2. Unverzüglicher Kontakt zur Bank bei ungeklärten Abbuchungen
Wenn Sie beim Überprüfen eine ungerechtfertigte Abbuchung feststellen, sollten Sie sich unverzüglich an Ihre Bank oder Sparkasse wenden, um den Sachverhalt zu klären. Liegt tatsächlich eine sogenannte „nicht autorisierte“ Zahlung vor, wird das Institut den Zahlungsbetrag dem Kunden meist schnell zurück erstatten.
3. Einhaltung der Frist zur Rückgabe von Lastschriften
Für jede SEPA-Basis-Lastschrift gilt, dass sie vom Kunden innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden kann. Bei nicht genehmigten Belastungen ist dies sogar innerhalb von 13 Monaten möglich.
Dazu reicht meist ein einfacher formloser Hinweis an Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse aus. Viele Institute bieten auch im Online-Banking eine entsprechende Funktion zur Lastschriftrückgabe an.