Auftraggeber haben immer das Recht, mindestens fünf Prozent der Bausumme bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einzubehalten. Wie sich Bauunternehmen effektiv gegen Ausfallrisiken und Zahlungsengpässe schützen können.
Kaum eine Branche ist so stark von Ausfallrisiken und Sicherheitseinbehalten betroffen wie der Bereich Bau und Maschinenbau. Die Auftraggeber haben auch bei Großprojekten das Recht, mindestens fünf Prozent der Bausumme einzubehalten, bis der Bau abgeschlossen ist. Wie sich Bauunternehmen mithilfe moderner Mittel gegen Ausfallrisiken und Zahlungsengpässe schützen können.
Hier liegen die größten Ausfallrisiken in der Baubranche
In der Bau- und Maschinenbaubranche sind die Ausfallrisiken häufig mit Unsicherheiten zu den Fertigstellungsterminen verbunden. Besonders äußere Einflüsse wie Wetterbedingungen, verzögerte Materiallieferungen oder Wartezeiten bei behördlichen Genehmigungen verschieben Deadlines häufig nach hinten. Hierdurch bleibt die Zahlung für den Auftragnehmer länger aus als ursprünglich gedacht, was finanzielle Schwierigkeiten hervorrufen kann.
Dazu kommt, dass in der Baubranche häufig mit Subunternehmen gearbeitet wird. Diese Abhängigkeit kann durch kleine Verzögerungen schnell zu einem Stopp des gesamten Bauvorhabens führen. Bei Bauprojekten kann es auch nach der Fertigstellung noch Streitigkeiten geben, etwa um Vertragsbedingungen oder Haftungsfragen.
Ein großes Problem: Nach der VOB und dem BGB haben Auftraggeber von Bauprojekten das Recht, mindestens fünf Prozent der Bausumme bis zur Fertigstellung einzubehalten. Dabei wird von sogenannten „Sicherheitseinbehalten“ gesprochen. Gerade bei Großprojekten kann die ausbleibende Zahlung zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Die drei wichtigsten Tipps zur Verhinderung von Forderungsausfällen
Forderungsverluste verschlechtern die Kreditlinie eines Unternehmens und sorgen dafür, dass negative Forderungen bilanziert werden müssen. Zudem wird die Liquidität verschlechtert und ausbleibende Zahlungen führen im schlimmsten Fall zu existenziellen Problemen. Damit das nicht passiert, können Bauunternehmen bereits in der Auswahl der Kunden vorsorgen – diesen und zwei weitere Tipps in den nächsten Abschnitten.
Bonitätsprüfung und Rechnungsstellung
Bereits vor einer Zusammenarbeit ist es wichtig, die Bonität eines neuen Kunden zu überprüfen, um späteren Forderungsausfällen aus dem Weg zu gehen. Denn kann der Schuldner aufgrund einer Insolvenz nicht zahlen, haben Gläubiger keine Möglichkeit, an die offene Forderung heranzukommen. Das Risiko kann durch ein persönliches Kennenlernen und eine ausführliche Bonitätsprüfung minimiert werden. Die Bonitätsprüfung kann entweder bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt, oder von einem professionelles Inkassounternehmen durchgeführt werden.
Die rechtzeitige und korrekte Rechnungsstellung sichert die Bonität Ihres Unternehmens und bildet die Grundlage des Forderungsmanagements. Um Forderungsausfälle zu vermeiden, müssen Rechnungen fristgerecht gestellt werden. Bei großen Projekten sollte von Abschlagsrechnungen Gebrauch gemacht werden, um die Liquidität während der Leistungszeit zu erhalten.
Ganzheitliches Forderungsmanagement und branchenübliche Zahlungsziele
In der Baubranche werden häufig individuelle Zahlungsziele oder Teilzahlungen in festen Abständen vereinbart. Wichtig ist es für Bauunternehmen jedoch, die eigenen Leistungen oder Lieferungen nicht gegen Gewährung eines ungewöhnlich langen Zahlungsziels zu verkaufen. Kommt es bei diesen zu einem Zahlungsverzug, vergehen oft Monate, bis das Geld auf dem Konto des Gläubigers eingeht.
Tipp: Um Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, kann die Einräumung eines Skontos von Vorteil sein. Dieser liegt in der Regel zwischen einem und drei Prozent der Gesamtsumme des Projektes.
Je älter eine Forderung ist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass diese noch beglichen wird. Bauunternehmer sollten sich deshalb frühzeitig um ein effizientes, ganzheitliches Forderungsmanagement kümmern. Dazu gehören die fristgerechte Rechnungsstellung, die Überwachung von Zahlungen sowie das gesamte Mahnverfahren. Kommt es zu einem Zahlungsverzug, sollte möglichst zeitnah ein Anwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden – erfahrungsgemäß bewegt das den Schuldner doch noch zur Zahlung.
Die Absicherung von Forderungen
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zur Fertigstellung eines Projektes mindestens fünf Prozent der Gesamtsumme einzubehalten. Dies ist sowohl im privaten als auch im rein geschäftlichen Bereich möglich und dient der Absicherung von eventuell auftretenden Baumängeln oder anderen Abweichungen zur vertraglich vereinbarten Leistung.
Durch die Gewährleistungsbürgschaft nach VOB sind laut bürgschaft24 diese Sicherheitseinbehalte nicht mehr notwendig, da ein Bürge (Bank/Versicherung) den Gewährleistungsschaden im Zweifelsfall übernimmt. So können Bauunternehmen auch bei Großprojekten eine ausreichende Liquidität aufrechterhalten und die eigene Bilanz verbessern.