Sie finden einen kaputten Geldschein in Ihrer Kleidung oder woanders und wissen nicht, ob er noch gültig ist? Viele Verbraucher sind verunsichert, wenn Ihnen ein Geldschein in die Waschmaschine gerät oder aus irgendeinem Grund zerreißt. Aber auch, wenn ein Teil einer Banknote fehlt, muss deswegen noch keine Panik aufkommen. Auch beschädigte Geldscheine sind grundsätzlich gesetzliches Zahlungsmittel. Allerdings ist dabei etwas zu beachten.

Beschädigte Geldscheine

Beschädigte Geldscheine behalten grundsätzlich ihre volle Gültigkeit als Zahlungsmittel

Auch beschädigte Banknoten sind gültig

Der Bankenverband hat vor kurzem darauf hingewiesen, dass beschädigte Banknoten weiterhin gesetzliche Zahlungsmittel,  vorausgesetzt, es ist über die Hälfte des Geldscheins noch vorhanden. Ist mehr kaputt gegangen, ist eine Erstattung nur noch über die Deutsche Bundesbank und unter bestimmten Auflagen möglich.

Dabei ist es egal, ob


  • Banknoten an- oder durchgerissen sind.
  • Eine Ecke des Geldscheins fehlt.
  • Banknoten angebrannt oder verwaschen sind.

Kaputte Banknoten kann man mit einem transparenten Klebestreifen schnell reparieren und meist problemlos weiterverwenden. Bei größeren Schäden lehnen jedoch viele Einzelhändler eine Annahme ab. Solche beschädigte Banknoten kann man meist bei der Hausbank oder der Sparkasse umtauschen.

Im folgenden Video wird das mögliche Vorgehen erläutert:

Bundesbank leistet Ersatz bei beschädigten Geldnoten

Ein anderer Weg ist die Einsendung an die Deutsche Bundesbank. Jedes Jahr tauscht diese kaputte Banknoten im Wert von ca. 30 Millionen Euro aus.

Sie leistet generell für beschädigte Euro- und (immer noch) D-Mark-Banknoten Ersatz. Problemlos geht dies, wenn mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird. Wenn mehr als die Hälfte kaputt gegangen ist, muss nachgewiesen werden, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.

Bei Einreichung von Banknoten, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt worden sind, ist eine schriftliche Aufstellung der verwendeten Substanzen beizufügen (z.B. Sicherheitsdatenblatt).

Grundsätzlich von der Ersatzleistung ausgeschlossen sind vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten. Weiterhin werden Euro- und DM-Banknoten, die von Stellen der Bundesbank bereits entwertet wurden, nicht ersetzt.

In der Regel werden die Banknoten von der Bundesbank gebührenfrei ersetzt.

Vorgehen bei der Einreichung

Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste der Banknote(n) (z. B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine Festkörper wie z. B. Münzen die Asche während des Transportes weiter zerstören können.

Verwenden Sie den „Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n)“ für die Einreichung des beschädigten Bargeldes und machen Sie genaue Angaben zur Beschädigungsursache und zum Verbleib der fehlenden Notenteile, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. Weisen Sie auch auf eventuelle Gesundheitsgefährdungen hin, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass Banknoten oder Münzen mit giftigen Stoffen in Berührung gekommen sind.

Fragen Sie Ihre Bank oder Sparkasse, ob sie bereit ist, das Geld an eine der Filialen der Bundesbank weiterzuleiten oder geben Sie das Geld direkt bei einer Filiale der Bundesbank ab. Alternativ können Sie das beschädigte Bargeld auch direkt an die im Formular genannte Adresse senden. Dabei trägt der Verbraucher allerdings das Versandrisiko.

In der Regel  dauert es vier bis sechs Wochen von der Einreichung des Geldes bei einer Filiale der Bundesbank bis zur Gutschrift des Gegenwertes bzw. der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung.