Die SCHUFA speichert viele Daten von Privatpersonen. Welche sind dies, wie kommt die SCHUFA an diese Informationen und wie können sie gelöscht werden? Im Folgenden erhalten Sie Tipps, wie falsche Einträge entfernt werden können.

Falsche SCHUFA-Einträge sollten gelöscht werden

Um Schwierigkeiten bei der Darlehensvergabe zu vermeiden, sollten falsche SCHUFA-Einträge gelöscht werden.

Die Schutzgemeinschaft sammelt keine Daten proaktiv, sondern erhält die Informationen durch die Vertragspartner. Unternehmen, die beispielsweise Handyverträge oder Bankkredite bereitstellen, übermitteln gewisse Daten an die SCHUFA.

Wer etwa online ein Konto eröffnet oder ein Darlehen abschließt, muss der Übermittlung seiner Daten an die Schutzgemeinschaft zustimmen. Dazu gehören vor allem personenbezogene Informationen, wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift. Hinzu kommt die Angabe zu bestehenden Accounts bzw. Konten und etwaigen Zahlungsschwierigkeiten.


Darlehen vergleichen – darum sollten Banken nie direkt angefragt werden

SCHUFA-neutral Kredit bei finanzcheck.de vergleichen – das geht, sogar ohne Datenaustausch mit der SCHUFA und ist häufig von Vorteil. Im Gegensatz zur Direktanfrage bei Kreditinstituten ist der Vergleich auf einer Online-Plattform zunächst ohne Informationsaustausch mit der Schutzgemeinschaft möglich. Angaben zur gewünschten Darlehenssumme, Raten usw. lassen sich individuell für den Vergleich der Darlehensangebote nutzen. Doch sie bieten keinen Anhaltspunkt über aktuelle Vermögenssituationen der User.

Die Übertragung der Daten an die SCHUFA erfolgt erst nach einer konkreten Anfrage beim gewünschten Darlehensanbieter. Solange bleiben alle Informationen SCHUFA-neutral.

Diese Auswirkungen haben zu viele Darlehensanfragen

Entscheidet eine Bank über eine Darlehensbewilligung, nutzt sie dafür verschiedene Informationen. Neben den Angaben aus dem Anfrageformular für den Kredit werden auch interne Bewertungskriterien sowie die Informationen der SCHUFA hinzugezogen. Hierbei prüft die Bank nicht nur aktuell laufende Kredite und Verträge, sondern wirft auch einen Blick auf Zahlungsschwierigkeiten oder andere vertragsrelevante Probleme.

Wer bei seiner Suche nach einem Darlehen innerhalb kürzester Zeit mehrere Kreditinstitute auf einmal angefragt, könnte Nachteile bei der Kreditentscheidung erhalten. Sämtliche Anfragen sind mit einem Datensatz bei der Schutzgemeinschaft hinterlegt. Banken, welche die aktuelle Darlehensanfrage mit den gespeicherten Daten bei der SCHUFA abgleichen, könnten dadurch von einer vermeintlich verzweifelten Lage der Antragsteller ausgehen.

Dies kann bei der positiven Darlehensentscheidung hinderlich sein. Gleichwohl kann dies auch bedeuten, dass die Bank das Darlehen als risikoreich ansieht, die Kosten dafür (in Form der Zinsen) erhöht. Um diese Nachteile ohne großen Aufwand zu umgehen, ist ein neutraler Vergleich über eine Plattform von Vorteil. Hier können sich Interessenten in aller Ruhe ihr gewünschtes Darlehen unter verschiedenen Anbietern heraussuchen und sich mit der Darlehensanfrage auf einen Anbieter konzentrieren.

Was falsche Angaben bei der SCHUFA anrichten können

Viele Verbraucher wissen gar nicht, welche Angaben konkret bei der Schutzgemeinschaft über sie gespeichert sind. Dass ein kostenloser Anspruch auf Auskunft einmal jährlich besteht, ist vielen ebenfalls unbekannt. Doch die Kontrolle der gespeicherten Daten kann sich lohnen, denn nicht immer werden alle Information korrekt erfasst. Befinden sich im eigenen SCHUFA-Datensatz beispielsweise noch veraltete Informationen zu Verträgen, die längst ausgelaufen sind, kann sich dies nachteilig auf neue Vertragsabschlüsse auswirken.

Diese SCHUFA-Einträge lassen sich löschen

Es gibt Einträge bei der SCHUFA, die sich löschen lassen, auch ohne Frist. Hierzu gehören falsche Einträge, eine Personenverwechslung, veraltete Einträge oder Daten, die unberechtigt erhoben wurden.

Auf der Website der SCHUFA kann sich jeder einmal jährlich eine kostenlose Übersicht über alle gespeicherten Daten erstellen lassen. Dies kann dabei helfen, falsche Einträge zu erkennen und den Löschvorgang anzustoßen. Allerdings lassen sich nicht alle Einträge sofort löschen, sondern hier gelten bestimmte Fristen.

Haben Verbraucher beispielsweise ein Darlehen bei der Bank angefragt, bleiben diese Informationen für zwölf Monate bestehen und werden dann automatisch gelöscht. Eine vorherige Löschung ist nicht möglich. Verbraucher, die bereits erfolgreich Darlehen aufgenommen und vollständig zurückgezahlt haben, können erst nach drei Jahren auf eine Löschung bestehen, wenn diese nicht automatisch geschieht. Gleiches gilt für abgeschlossene Inkasso- oder Mahnverfahren. Sie bleiben nach Beendigung 36 Monate gespeichert.

Unberechtigte Einträge? Die SCHUFA auf Nachweis löschen

Smarte Zahlungserinnerungen nehmen zu, dennoch landen Mails mit Mahnungen häufig im Spam-Ordner oder SMS werden gar nicht zugestellt. Auch wenn klassische Mahnungen auf dem Postweg nicht beim Empfänger ankommen, sind die Absender hierfür verantwortlich. Wer nachweisen kann, dass ein Mahnverfahren unberechtigte Weise aufgrund fehlender Zahlungserinnerungszustellung angestrebt wurde, kann bei der SCHUFA auf Löschung des Eintrages bestehen.

Der Antrag auf Löschung muss schriftlich gestellt und mit allen nachvollziehbaren Beweisen für die unrechtmäßige Datensatzinformation versehen werden. Empfehlenswert ist ein Schreiben mit Nachweis, bestenfalls ein Einschreiben mit Rückschein, das an die Zentrale der SCHUFA adressiert ist.

Achtung: Vorzeitig abgelöst Darlehen können negative Einträge verursachen

Es scheint fast unwirklich, doch auch Kreditverträge, die frühzeitig abgelöst werden, können als negativer Datensatz hinterlegt sein. Hintergrund: Wer ein Darlehen abschließt, regelt mit seinem Vertragspartner genau, wann und in welcher Höhe die Raten beglichen werden. Möchten Darlehensnehmer plötzlich vorzeitig einen Kredit ablösen, wird das von der Bank meist (gegen Zahlung einer Gebühr) gestattet.

Eigentlich atmen viele Darlehensnehmer nun auf und freuen sich, dass sie keine Verpflichtungen und überdies einen positiven Vermerk in der SCHUFA haben. Doch das stimmt nicht ganz, denn das Darlehen gilt zwar als abgelöst und wird als solches in der SCHUFA vermerkt, doch hier findet sich womöglich auch der Eintrag darüber, dass sich der Vertragspartner nicht an die eigentlich vereinbarten Konditionen gehalten hat. Deshalb beim Darlehensvergleich genau auf die Konditionen und möglichen Fallstricke zur Sondertilgung oder vorzeitigen Ablösung achten. Empfehlenswert sind Darlehen bei Kreditinstituten, die großzügig eine vorzeitige Tilgung einräumen.

SCHUFA-Eintrag löschen: So geht es schrittweise

Art. 15 DSGVO stärkt Verbraucherrechte und sorgt dafür, dass jeder einmal jährlich kostenlos eine Auskunft über alle gespeicherten Daten bei der Schutzgemeinschaft erhalten muss. Nur wer weiß, welche Daten hinterlegt sind, kann die gezielte Löschung beantragen.

Doch die Einführung der DSGVO bringt auch einen wesentlichen Nachteil: Die Löschung von kleinen Beträgen ist nicht mehr vorzeitig möglich. Vor Inkrafttreten der DSGVO konnten Verbraucher Einträge unter 2.000 Euro bei vollständiger Begleichung löschen lassen. Das ist fortan nicht mehr möglich, sodass sich alle Verträge auch nach Ablauf im Datensatz der SCHUFA bis zu drei Jahren befinden.

1. Gespeicherte Datensätze anfordern

Der erste Schritt vor der Löschung ist die Anforderung aller gespeicherten Daten. Hierüber erfahren Verbraucher, welche Informationen tatsächlich hinterlegt sind und wie lange deren Speicherung noch dauert. Verträge, die beispielsweise gekündigt wurden, bleiben noch drei weitere Jahre automatisch gespeichert. In der zugeschickten Auskunft sehen Verbraucher, wie lange die aktuelle Speicherungsfrist noch andauert.

2. Gezielt nach negativen Einträgen suchen

Häufig sind die Datensatzinformationen äußerst umfangreich, sodass Zeit und Geduld erforderlich sind. Wer sich den Aufwand erleichtern möchte, konzentriert sich vor allem auf die negativen Einträge und prüft sie auf Korrektheit. Finden sich unter den Informationen negative Angaben, die falsch oder nicht mehr gültig sind, besteht Handlungsbedarf.

3. Anfrage zur Löschung stellen

Haben sich fehlerhafte Informationen in den Datensätzen der Schutzgemeinschaft gefunden, sollten Verbraucher zügig handeln. Aber Vorsicht, denn eine E-Mail oder ein Anruf bei der SCHUFA wird nicht den gewünschten Erfolg bringen. Stattdessen ist ein schriftliches Vorgehen angezeigt, denn damit behalten Verbraucher ihre eigene Rechtssicherheit.

Sie müssen der Schutzgemeinschaft nicht nur die fehlerhaften Daten aufzeigen, sondern womöglich auch nachweisen, warum und dass sie fehlerhaft hinterlegt sind. Außerdem muss eine Frist für die Löschung der Daten eingeräumt werden, welche angemessen ist.

Bestenfalls wird das Schriftstück mit der konkreten Benennung des falschen Datensatzes und der Richtigstellung (Nachweis über Begleichung der Rechnung beispielsweise) dem Schreiben beigefügt. Überdies wird eine Frist von üblicherweise drei Wochen gesetzt, um die Löschung zu realisieren.

4. SCHUFA verweigert Löschung der Daten, was tun?

Wurde die Schutzgemeinschaft aufgefordert, nachweislich falsche Datensätze zu löschen, muss sie dieser Aufforderung nachkommen. Tut sie dies nicht, können sich Verbraucher zur Wehr setzen und sogar Schadenersatz einfordern.

Wer eine Frist für die Löschung gesetzt hat, kann sich darauf beziehen und noch einmal das Gespräch mit den Verantwortlichen der Schutzgemeinschaft suchen. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung, denn auch der direkte Weg mit einem Rechtsanwalt ist möglich. Allerdings besteht hier das Risiko, dass Verbraucher die Kosten für ein mögliches Mahnschreiben oder sogar einen Gerichtsprozess selbst zahlen müssen. Um Kosten zu vermeiden und eine rasche Einigung herbeizuführen, wäre eine erneute Nachfrage mit einer kurzen Fristsetzung zur Löschung (beispielsweise innerhalb einer Woche) empfehlenswert.

Kein Kredit durch falschen SCHUFA-Eintrag, was tun?

Eine Darlehensanfrage bei der Bank führt nicht zum gewünschten Erfolg? Häufig können Informationen der SCHUFA dafür verantwortlich sein. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht immer 100 % transparent nachvollziehen, da sich viele Banken bei der Darlehensabsage in Schweigen hüllen.

Um zu prüfen, warum es eine Darlehensabsage gab, ist eine konkrete Nachfrage der Bank hilfreich. Hier zeigt sich, ob es tatsächlich an den Einkommensverhältnissen, den internen Bewertungskriterien der Bank oder doch an den SCHUFA-Informationen lag. Diese Auskunft können Darlehensinteressenten nutzen, um sich für weitere Kreditanfragen zu wappnen.

Liegt die Darlehensabsage wirklich an den Informationen der SCHUFA, sollten Verbraucher ihre dort hinterlegten Angaben überprüfen. Vielleicht gibt es einen negativen Eintrag, der dort zu Unrecht gespeichert ist.

Um die eigene Bonität zu erhöhen, kann es sich zusätzlich lohnen, die Einnahmen und Ausgaben erneut zu überprüfen. Auch eine Überprüfung der Konten und Kreditkarten trägt dazu bei. Eine große Anzahl verschiedener Bankkonten und Kreditkarten kann ebenfalls zu einer negativen Beurteilung der Darlehenswünsche führen. Auch diese Informationen sind bei der Schutzgemeinschaft gespeichert.

12 Monate bleiben Darlehensanfragen – auch ohne Beanspruchung – gespeichert

Konkrete Darlehensanfragen bei Banken werden stets bei der SCHUFA gespeichert. Auch wenn die Anfrage nicht positiv beschieden oder das Darlehen beansprucht wird, bleibt der Datensatz jeweils zwölf Monate gespeichert.

Eine Vielzahl verschiedener Darlehensanfragen innerhalb dieser Zeit kann sich nachteilig auf eine aktuelle Kreditzusage auswirken. Besser für Verbraucher: Ein Vergleich der Darlehensangebote über eine Online-Plattform, denn dies geschieht zunächst SCHUFA-neutral. Ein weiterer Vorteil: Verbraucher sparen sich das unentwegte Ausfüllen der Antragsformulare oder die Suche nach verschiedenen Kreditinstituten. Stattdessen gibt es zahlreiche Darlehenskonditionen übersichtlich auf einen Blick.