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Zusatzleistungen als Alternative zur Gehaltserhöhung

Die Frage ob man mehr Gehalt wolle, würde wohl jeder Arbeitnehmer spontan bejahen. Doch mitunter bringen Zusatzleistungen mehr Geld als eine Gehaltserhöhung. Fünf Beispiele machen dies deutlich.

Gehaltserhöhung oder Zusatzleistung

Gehaltserhöhung oder Zusatzleistung: Was bringt mehr?

Viele Menschen streben eine Gehaltserhöhung an. Mit dieser wird ihre Leistung anerkannt und mehr Geld kommt auf dem Konto an. Letzteres trifft jedoch leider nicht immer zu. So kann es sein, dass man nach einer Gehaltserhöhung nur unwesentlich mehr Nettogehalt hat oder im schlimmsten Fall sogar weniger übrig bleibt. Grund dafür ist, dass bei einem höheren Gehalt mehr Abgaben anfallen.

Jedoch gibt es auch Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung. Diese Zusatzleistungen sorgen für keinen erhöhten Mehraufwand für den Arbeitgeber. Dieser muss nur den Wert in ein dafür fähiges Lohnabrechnungsprogramm eintragen. Mit Lexware lohn+gehalt plus ist diese Tätigkeit schnell erledigt und ist dadurch nicht mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden. So profitieren beide Parteien von den Zusatzleistungen. Aber welche Optionen gibt es?


Fünf Arten von Zusatzleistungen als Alternative zur Gehaltserhöhung

Die folgenden fünf Zusatzleistungen stellen gute Alternativen zu einer Gehaltserhöhung dar. Sprechen Sie Ihren Chef doch einfach mal drauf an.

1. Förderung der Mitarbeitergesundheit

Gesundheitsaufwendungen kommen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zugute. Durch gewisse gesundheitsförderliche Maßnahmen wie zum Beispiel Yoga oder Rückenschule werden Krankheiten vermieden. Dadurch entstehen weniger Ausfälle. Eine weitere Option ist der Abschluss einer Krankenversicherung durch den Arbeitgeber für die Angestellten. Für solche Aufwendungen kann ein Unternehmen 500 Euro für jeden Mitarbeiter jährlich ausgeben.

2. Kinderbetreuung

In manchen Betrieben gibt es für die Mitarbeiter die Möglichkeit die Kinder in eine betriebsinterne Betreuungseinrichtung zu geben. Dies ist insbesondere bei größeren Unternehmen der Fall. Jedoch besteht für den Arbeitgeber auch die Option, Zuschüsse für eine externe Betreuung des Mitarbeiter-Nachwuchses  zu leisten. Diese sind steuer- und sozialabgabenfrei. Das stellt nicht nur eine finanzielle Entlastung der Familien dar. Auch ist so die Möglichkeit gegeben, dass beide Partner arbeiten können.

3. Essenszuschüsse

Auch Zuschüsse für Mahlzeiten sind eine beliebte Zusatzleistung. Hierbei kann sich der Arbeitgeber täglich mit 6,10 Euro steuerfrei am Essen seiner Mitarbeiter beteiligen. Dieser Betrag gilt nicht nur bei betriebsinternen Kantinen, sondern auch bei anderen Restaurants, Imbissen usw.

4. Prepaid-Kreditkarten

Auf sogenannte Prepaid-Kreditkarten kann der Arbeitgeber bis zu 44 Euro pro Monat laden. Mit dieser kann der Arbeitnehmer zum Beispiel einen Einkauf, einen Besuch im Schwimmbad oder einen Ausflug in den Zoo bezahlen.

5. Gutscheine

Auch Gutscheine sind eine tolle Alternative zur Gehaltserhöhung. Diese können zum Beispiel in der Form eines Kino-, Theater- oder Tankgutschein an den Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Auch hier sind nur maximal 44 Euro steuerfrei. Eine Barauszahlung des Betrags ist jedoch nicht möglich.

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Über den Autor

Max Meier

Max Meier ist gelernter Bankkaufmann und schreibt regelmäßig für den Bank Blog Ratgeber über Themen für Kunden von Banken und Sparkassen.

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