Bankkunden legen Wert auf Sicherheit. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung genießt die private Einlagensicherung hohes Vertrauen bei Konsumenten. Dieser Schutz soll jetzt für private Kunden konzentriert werden.
Aufgabe des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ist es, Einlagen von privaten Kunden zu schützen. Geldanlagen von Investoren, wie etwa Schuldscheindarlehen oder langfristig vereinbarte Geldanlagen stehen nicht im Fokus. Das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gravierend verändert. Die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Dazu tragen u.a. Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung bei. Die anhaltende Niedrigzinsphase erhöht den Kostendruck zusätzlich.
Der Bankenverband arbeitet daher an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung und will im April einen entsprechenden Vorschlag zur Abstimmung bringen.
Einlagensicherungsfonds auf private Kunden konzentrieren
Ziel der Neuordnung soll es sein, den Schutz des Einlagensicherungsfonds vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes, erklärt dazu „Wir mussten das Thema angehen, Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“.
Für den privaten Kunden und für Stiftungen soll sich nicht ändern. Für diese Kunden bleibt der volle Schutz ohne Einschränkungen erhalten. In der Regel sind damit weiterhin pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Banken liegen die Sicherungsgrenzen noch deutlich höher.
Drei Maßnahmen zur Stärkung des Einlagensicherungsfonds
Zur Stärkung des Einlagensicherungsfonds plant der Bankenverband die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Bankähnliche Kunden fallen aus dem Schutz heraus
Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung. Sie haben als professionelle Investoren in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können. Sollten diese Risiken künftig schlagend werden, werden sie nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds aufgefangen. Das soll dazu führen, dass die Banken ihre Mittel auf den Schutz privater Kunden fokussieren und ihren Schaden begrenzen können.
Anpassung des Schutzes für bestimmte Kundengruppen
Der Schutz für Unternehmen, Versicherungen und halbstaatliche Stellen, wie etwa Versorgungswerke, bleibt erhalten, wird aber wie folgt angepasst.
- Ab dem 1. Oktober 2017 werden Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Für Papiere, die vor dem 1. Oktober 2017 erworben wurden gilt ein Bestandsschutz. Diese Regelung gilt nicht für Privatpersonen und Stiftungen. Damit bleiben auf den Namen lautende Sparbriefe auch weiterhin für private Kunden geschützt.
- Ab dem 1. Januar 2020 werden Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden. Auch hier gilt ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds.