Der Brexit rückt näher und vieles deutet darauf hin, dass sich dies nicht reibungslos vollziehen wird. Banken diesseits und jenseits des Ärmelkanals müssen sich darauf einstellen und vorbereiten.
Am 30. März 2019 wird Großbritannien die Europäische Union verlassen und es ist völlig offen, ob es die Politik schaffen wird, das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Verhandlungen dazu gestalten sich schwierig.
Banken und andere Finanzdienstleister sind vom Brexit in besonderem Maße betroffen, denn das geltende Recht erlaubt es über das sogenannte „Passporting“, Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Während Filialen von Kreditinstituten aus Drittstaaten eine gesonderte Lizenz benötigen, dürfen Kreditinstitute aus Mitgliedsstaaten der EU mit vergleichsweise geringem Aufwand in anderen Staaten der EU aktiv werden.
Im Zuge des Bexits wird diese Regelung vermutlich entfallen. Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat daher bereits mehrfach Finanzdienstleister darauf hingewiesen, hierfür angemessene Vorkehrungen zu treffen.
Herausforderungen für Brexit-Institute
Die Unternehmensberatung Deloitte hat kürzlich in einem Whitepaper einen Überblick über die grundsätzlichen Herausforderungen für Brexit-Institute veröffentlicht. Es zeigt – basierend auf den Erfahrungen in Deutschland – wichtige Aspekte und erforderliche Anpassungen im Zuge des Brexits. Skizziert werden insbesondere regulatorische Unterschiede und Implementierungsherausforderungen, die bei der Gründung einer neuen Bank oder Investmentfirma in Deutschland zu berücksichtigen sind.
Banken und Wertpapierfirmen, die ihre Tätigkeiten in die EU verlagern, müssen ihr Operating Model an den nationalen rechtlichen Rahmen anpassen. Da die wichtigsten regulatorischen Anforderungen der CRR für Kreditinstitute und Investmentfirmen grundsätzlich vergleichbar sind, neigen die Institute dazu, die Implementierungsaufwände des vorgesehenen Target Operating Models (TOM) und die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen in Deutschland zu unterschätzen. Abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell der Bank oder der Investmentfirma, der IT-Infrastruktur und der Leistungsfähigkeit des nationalen Risikomanagements werden möglicherweise Anpassungen erforderlich.
Auch wenn die grundsätzlichen regulatorischen Anforderungen für die Kreditinstitute nicht neu sind, müssen die unterschiedlichen nationalen aufsichtlichen Details berücksichtigt werden. Am Beispiel Deutschlands wird gezeigt, dass ein „One-size-fits-all-Ansatz“ nicht in jedem Fall funktioniert.
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