Die Verwahrung von Kryptoassets ist jetzt reguliert

Anforderungen an das Kryptoverwahrgeschäft

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Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regulierungsvorschriften für digitale Vermögenswerte. Bei der gewerblichen Verwahrung von Kryptoassets, wie Bitcoin, Ether & Co. ist jetzt eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

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Aufsichtsrechtliche Anforderungen, Regulierung und Compliance werden von den meisten Banken und Sparkassen als Last empfunden. Dabei sichern diese die Sicherheit und damit die Existenz unseres modernen Bankensystems und ermöglichen, richtig genutzt, auch Chancen im Kundengeschäft. Im Bank Blog finden Sie aktuelle Studien zu Trends und Entwicklungen in diesem Bereich.

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Deutschland ist Vorreiter bei der Regulierung von digitalen Vermögenswerten. Das sogenannte Kryptoverwahrgeschäft ist seit Beginn des Jahres eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Ripple, Litecoin oder IOTA oder andere digitale Assets für Kunden verwahrt, benötigt dafür eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen können damit künftig deutlich vereinfacht werden. Regulierung könnte in diesem Fall ein Game-Changer sein, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann.

Der Digitalverband Bitkom hat die neue Regulierung zum Anlass genommen, in einem Informationspapier Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens zusammenzustellen. Kryptoverwahrern, insbesondere solchen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, solle damit die sorgfältige Planung eines Antragsverfahrens erleichtert werden.

Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer

Der erste Schritt auf dem Weg zur Stellung eines Erlaubnisantrags auf Erteilung einer BaFin Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschaft ist demnach eine sorgfältige Planung und damit verbunden die gründliche Prüfung der zu erfüllenden regulatorischen Anforderungen.

In dem Papier wird unter anderem auf die Anforderungen an Geschäftsleiter, das Anfangskapital, die Risikostrategie und an ausländische Kryptoverwahrer eingegangen.

Anforderungen an Geschäftsleiter

Erläutert wird, welche Anforderungen an die fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiter gestellt werden und wie diese nachzuweisen sind.

Anforderungen an das Anfangskapital

Darüber hinaus wird erörtert, in welchen Fällen ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und welche besonderen Regeln für das Anfangskapital gelten, falls auch Security Tokens verwahrt werden sollen.

Anforderungen an die Risikostrategie

Ein entscheidender Punkt für die Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz durch die BaFin ist eine Risikostrategie. Das Bitkom-Papier stellt die grundsätzlichen Inhalte einer solchen Strategie dar, die alle Finanzdienstleister betreffen, und geht auf die Krypto-typischen Risiken wie den Verlust privater Schlüssel ein.

Anforderungen an ausländische Kryptoverwahrer

Abschließend werden Fragen behandelt, die ausländische Kryptoverwahrer betreffen sowie Ausnahmen bei der Eigenkapitalhinterlegung für reine Kryptoverwahrer dargestellt.

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Über den Autor

Dr. Hansjörg Leichsenring

Dr. Hansjörg Leichsenring ist Herausgeber des Bank Blogs und der Finanzbranche seit über 30 Jahren beruflich verbunden. Nach Banklehre und Studium arbeitete er in verschiedenen Positionen, u.a. als Direktor bei der Deutschen Bank, als Vorstand einer Sparkasse und als Geschäftsführer eines Online Brokers. Als Experte für Strategien in den Bereichen Digitalisierung, Innovation und Vertrieb ist er gefragter Referent und Moderator bei internen und externen Veranstaltungen im In- und Ausland.

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