2020 wird volkswirtschaftlich und bankfachlich anspruchsvoll

Herausforderungen für die Sparkassen in 2020

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Das Jahr 2020 wird sowohl in volkswirtschaftlicher als auch in bankfachlicher Hinsicht anspruchsvoll werden. Die dominante Rahmenbedingung – nicht nur – für die Sparkassen bleibt dabei das Negativzinsumfeld.

Trends und Entwicklungen für Banken und Sparkassen in 2020

Was erwartet Banken und Sparkassen im Jahr 2020?

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Die Sparkassen haben sich in den vergangenen Jahren bereits auf das schwieriger werdende Marktumfeld eingestellt. Je länger die Null- und Negativzinsphase  andauert, desto größer werden aber die Herausforderungen für alle Kreditinstitute.

Hinzu kommt, dass die Weltwirtschaft seit Mitte 2018 einen deutlichen Dynamikverlust erlebt. Ein Auslöser dafür waren die internationalen Handelskonflikte. Auch wenn Deutschland von den Auswirkungen des neuen Protektionismus nicht an erster Stelle betroffen ist, so haben die Schockwellen das Land natürlich inzwischen erreicht. Der fast zehn Jahre andauernde lange Aufschwung ist zum Stillstand gekommen, zumindest einstweilen unterbrochen. Die exportorientierte Industrie leidet besonders. Dagegen halten sich die binnenwirtschaftlich orientierten Branchen noch vergleichsweise gut. Es ist zumindest nicht auszuschließen, dass sich die Problemlagen ausweiten.

Sparkassen kennen ihre Kunden und vergeben ihre Kredite sehr verantwortungsvoll. Dennoch können wir auf Dauer nicht mehr mit der Selbstverständlichkeit der letzten Jahre von fast vernachlässigbaren Kreditausfällen und dem Ausbleiben von Wertberichtigungen ausgehen.

Mit Andauern des negativen Zinsumfeldes steigen die Belastungen für die Kreditinstitute weiter. Zwar erkennt die EZB inzwischen zunehmend die Stabilitätsgefahren und hat der Kreditwirtschaft mit der Einführung des Staffelzinssystems eine gewisse Erleichterung verschafft. Diese gilt jedoch nur für die direkten Positionen gegenüber der Notenbank. Bei allen anderen Bilanzpositionen, etwa im Depot-A der Institute, dauern die vollen Lasten des – zuletzt sogar noch einmal verschärften – Negativzinses fort.

Finalisierung von Basel III – Europäischen Besonderheiten Rechnung tragen

Bankaufsichtlich steht das neue Jahr im Zeichen von Basel III. Bereits im Dezember 2017 wurde auf internationaler Ebene das umfassende Nachkrisen-Regulierungspaket Basel III verabschiedet – aufgrund der Tragweite häufig auch Basel IV genannt. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag zur Umsetzung für das 1. Halbjahr 2020 angekündigt. Bereits jetzt ist absehbar, dass sich – entgegen den ursprünglichen Ankündigungen – für alle Institute umfassende Anpassungserfordernisse und zum Teil ein deutlicher Anstieg der Kapitalanforderungen ergeben werden.

Selbst die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) rechnet im Zuge der bis 2027 final umzusetzenden Vorschläge in der EU mit einem durchschnittlichen Anstieg der Mindestkapitalanforderungen um 24,4 Prozent. Deutsche Institute sind im Mittel sogar mit rund 40 Prozent Anstieg der Mindestkapitalanforderungen mit am stärksten betroffen. Im Mittelpunkt der aktuellen politischen Diskussion stehen die Belastungen deutscher Modelle-Banken durch den sogenannten „Output-Floor“. Allerdings kommt es auch bei kleinen und mittleren Kreditinstituten insbesondere durch die Änderungen am Kreditrisiko-Standardansatz zu einem Anstieg der Eigenmittelanforderungen von etwa 15 Prozent, zum Teil aber auch deutlich höheren Belastungen.

Um das Baseler Rahmenwerk an die europäischen Gegebenheiten anzupassen, sind daher Anpassungen erforderlich. Beispielhaft sind hier die zwingende Beibehaltung des in Europa eingeführten Mittelstandsfaktors, die Anforderungen bei der Immobilienfinanzierung und die Behandlung von strategischen Beteiligungen zu nennen. Zudem benötigen die Institute adäquate Bestandsschutz und -übergangsfristen, um die neuen Regelungen ohne größere Verwerfungen umsetzen zu können.

Proportionalität – Administrative Belastungen zurückfahren

Basel IV erhöht zudem die administrativen Anforderungen gerade für kleinere Institute signifikant. Für kleinere und mittlere Institute, die keine internen Modelle verwenden, sollten daher im Zuge der Umsetzung der Baseler Standards die administrativen Belastungen erkennbar reduziert werden. Hier bieten die erst kürzlich im Bankenpaket eingeführten Ansätze für mehr Proportionalität eine gute Basis. Neben einer umfassenden Befreiung von den – in Basel für kapitalmarkt-orientierte Institute –  konzipierten Offenlegungspflichten sollten auch die Meldeanforderungen sowie Vergütungsregelungen deutlich reduziert werden. Zusätzlich sind die von Basel neu vorgesehenen Due Diligence-Anforderungen in der Unternehmensfinanzierung praxisfern.

Aktionismus der Europäischen Aufsichtsbehörden begrenzen

Neben den eigentlichen Texten der europäischen Vorgaben enthalten diese noch diverse Aufträge („Mandate“) an die nachgelagerten europäischen Aufsichtsbehörden, u. a. die Bankaufsichtsbehörde EBA. Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 hat die EBA nahezu 240 dieser Technischen Standards und Leitlinien veröffentlicht. Allein aus dem kürzlich verabschiedeten Bankenpaket ergeben sich ca. 50 neue Mandate.

Die Fülle an Detailvorgaben schießt über das Ziel hinaus und geht an der Institutspraxis vorbei. Beispielhaft ist hier die aktuell diskutierte Leitlinie zur Kreditgewährung und
-überwachung zu nennen. Die deutsche Aufsicht sollte hier – und grundsätzlich viel häufiger – von der Möglichkeit Gebrauch machen, Leitlinien der EBA nicht oder zumindest nur teilweise („comply or explain“) umzusetzen.

Daher gilt: Die Gesetzgebung auf europäischer Ebene muss den Besonderheiten der Strukturen der nationalen Finanzmärkte noch stärker Rechnung tragen, um die Diversität im Bankenmarkt aufrecht zu erhalten.


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Über den Autor

Helmut Schleweis

Helmut Schleweis ist seit 1.1.2018 Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Zuvor war der gelernte Bankkaufmann und Absolvent der Deutschen Sparkassenakademie Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Heidelberg.

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