Die Realwirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und auch der Staat brauchen ein Finanz- und Bankensystem, das sicher und verlässlich ist. Dieses Prinzip wird auch in der neuen Legislaturperiode konsequent und mit Augenmaß weiterentwickelt. Hierzu gehört folgender Dreiklang: Bestehende Regulierungslücken schließen, Antworten auf die anhaltende Niedrigzinsphase geben und den finanziellen Verbraucherschutz weiter ausbauen.
Regulierung der Finanzmärkte ausgestalten
Finanzmarktregulierung ist ein laufender Prozess. Bestehende Regelwerke müssen hierbei ständig überprüft, verbessert und vor allem weiterentwickelt werden. Die großen Ziele der nächsten Jahre bestehen vor allem darin, bestehende Regulierungslücken zu schließen. Hervorzuheben sind hier weitere Lösungen für die „Too-Big-To-Fail“-Problematik weltweit vernetzter Kreditinstitute. Hierzu bedarf es insbesondere einer wirksamen europäischen Trennbanken-Regulierung, mit einer klaren Trennung von Investment- und Geschäftsbanking und einer deutlichen Einschränkung des Eigenhandels.
Um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor den Risiken des Finanzsektors zu schützen, ist der einheitliche europäische Abwicklungsmechanismus mit dem vorrangigen Haftungsprinzip von Anteilseignern und vermögenden Gläubigern bei Banken in Schieflage („Bail-In-Prinzip“) weiter zu stärken und wirksam anzuwenden. Bestehende Schlupflöcher bei der Anwendung des Bail-In-Prinzips sind zu schließen.
Die von Banken für Staaten und ebenso die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken müssen zudem nachhaltig verringert werden. Um den Abbau von Staatsrisiken in Bankbilanzen zu erreichen, ist eine Eigenkapitalunterlegung bei Staatsanleihen notwendig. Weiterhin ist für Banken eine klare und angemessene Verschuldungsquote einzuführen.
Ferner müssen Schattenbanken, vor allem hochspekulative Hedgefonds, Geldmarktfonds und alternative Investmentfonds, künftig stärker reguliert werden. Für sie sollen mindestens die gleichen Maßstäbe und Pflichten gelten wie im klassischen Bankensektor. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Schattenbanken müssten transparent sein und Ansteckungsrisiken begrenzt werden. Beim Hochfrequenzhandel werden Geschwindigkeitsvorteile auch zur Marktmanipulation genutzt. Deshalb sollten Mindesthaltefristen den Markt verlangsamen und transparenter machen. Auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist ein geeignetes Instrument zur Eindämmung des für die Realwirtschaft unproduktiven Hochfrequenzhandels.
Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und der Wirtschaft in unserem Land. Sie sind wichtige Säulen der Stabilität im Finanzsystem und deshalb sind sie zu stärken. Bei der Regulierung sollten sie spürbar entlastet werden, weil sie risikoärmer sind. International agierende systemrelevante Großbanken bedürfen dagegen weiterhin einer strikten Regulierung mit sehr hohen Standards.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Markteintritts junger und innovativer Finanzunternehmen („FinTechs“) sind die von ihnen ausgehenden Impulse zur Gestaltung innovativer Finanzdienstleistungen zu begrüßen. FinTechs sollen bei uns gute Marktzugangschancen erhalten und sind deshalb bei der Gründungfinanzierung, unter eine vereinfachte Aufsicht zu stellen.
Antworten auf die Niedrigzinsphase
Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase müssen die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die Lebensversicherungsunternehmen ihre Garantiezusagen erfüllen. Dies ist vor allem deshalb von zentraler Bedeutung, da es in Deutschland über 87 Millionen Lebensversicherungsverträge gibt. Hierbei ist auch künftig auf einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Kundinnen und Kunden und den Versicherungen, sowie innerhalb der Versichertengruppe, zu achten. Zudem sind auch die Herausforderungen der Niedrigzinsphase bei den Bausparkassen gezielt zu beobachten. Das bewährte System der Bausparkassen mit ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung als Spezialinstitute ist zu unterstützen, um den Wohnungsbau für die Menschen in Deutschland weiter zu fördern.
Die „Riester-Rente“, als staatlich geförderte private Altersvorsorge hat hinsichtlich der Kriterien Spartätigkeit, Rendite und Verteilung ein deutliches Verbesserungspotenzial. Mit der Anhebung der Grundzulage und transparenten und verständlichen Produktinformationen wird es künftig leichter, die hohe staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Riester-Rente ist zudem um ein Standardprodukt zu ergänzen, für das auch eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft in Frage kommt. Der staatliche Pensionsfonds in Norwegen kann hierbei als Vorbild dienen.
Finanziellen Verbraucherschutz ausbauen
Die Kundinnen und Kunden sollten so gut gestellt werden, dass sie sich bei Bank-, Börsen- und Versicherungsgeschäften sicher und auf Augenhöhe mit den Finanzdienstleistern bewegen können. Deshalb ist auch eine Standardisierung der künftigen Geeignetheitserklärung von Banken, die ab 2018 das Beratungsprotokoll ablöst, notwendig. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kundinnen und Kunden von den Kreditinstituten die Anlageempfehlung erhalten, die zu ihrer Lebenssituation, Risikoneigung und individuellen Erfahrung passt.
Es bedarf zudem eines faireren Wettbewerbs zwischen provisions- und honorarbasierter Finanzanlageberatung. Zur besseren Transparenz und Vergleichbarkeit sind bei der provisionsgestützten Beratung alle möglichen Zuwendungen von Dritten, auch hausinterne Vertriebsmargen bei Festpreisgeschäften, konsequent offenzulegen. Die unabhängige Honorarberatung ist gezielt zu stärken, um sie für einen größeren Kundenkreis zugänglich zu machen.
Ethische Kriterien spielen bei Geldanlagen für immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Rolle. Ziel ist es, ökologische, soziale und Menschenrechtsaspekte bei Investmententscheidungen deutlich zu stärken. Deshalb soll beginnend bei den staatlich geförderten Riester-Produkten künftig transparent in den Informationsblättern ausgewiesen werden, inwieweit diese ethischen Kriterien entsprechen.
Die bisherige Kontrolle der Finanzanlagenvermittler über die Gewerbeämter bzw. Industrie- und Handelskammern ist aufzulösen. Sie sollten wie Banken und Versicherungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden. So gelangen wir zu einem einheitlichen Aufsichtsrecht. Die BaFin sorgt für die Stabilität der Institute und Unternehmen, die sie beaufsichtigt, um so die Integrität des Finanzsystems im Sinne der Verbraucher zu schützen. Die BaFin ist auch bei ihrer Kernaufgabe des „kollektiven Verbraucherschutzes“ zur Aufklärung schwerwiegender Missstände bei Finanzdienstleistern nachhaltig zu unterstützen. Ferner sollte die bei den Verbraucherzentralen angesiedelte Institution des „Finanzmarktwächters“, die den Finanzmarkt aus Verbraucherperspektive beobachtet und vor dubiosen Angeboten am Markt warnt, ausgebaut werden.
Das Geldabheben an fremden Bankautomaten kann in Deutschland eine Kostenfalle sein. Deshalb bedarf es einer Begrenzung der Gebühren beim Abheben von Bargeld an fremden Geldautomaten. Trotz der aktuellen Nullzinsphase gibt es immer noch bei einer Vielzahl von Banken überhöhte Überziehungszinsen von bis zu 14 Prozent. Durch die Einführung eines „Dispo-Deckels“ werden insbesondere Menschen, die überschuldet sind und kein anderes Girokonto eröffnen können, geschützt.
Der Beitrag ist Teil einer Serie „Parteien zur Bundestagswahl 2017“. Dazu wurden die finanzpolitischen Sprecher aller im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen, einen Gastbeitrag für den Bank Blog zu verfassen. Ziel soll es sein, zu präsentieren und zu erläutern, was Banken, Sparkassen und FinTechs sowie deren Kunden von den jeweiligen Parteien – im Fall einer Regierungsbeteiligung – zu erwarten haben. Dies betrifft regulatorische Themenstellungen ebenso wie volkswirtschaftliche und ordnungspolitische Rahmenbedingungen mit entsprechender Relevanz.
Die Serie ist als Beitrag zur Meinungsbildung gedacht.
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