Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist für viele Unternehmen ein wichtiges Thema. Sieben einfache Schritte können die Compliance-taugliche Umsetzung sicherstellen.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Monaten ein Thema für alle Unternehmen in der Europäischen Union, die personenbezogene Daten verarbeiten. Obwohl sie bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden muss, sind viele Unternehmen noch immer unsicher, was das neue Gesetz für sie bedeutet, das auch unter seinem englischen Namen General Data Protection Regulation (GDPR) diskutiert wird. Dabei gilt es, aufs Tempo zu drücken, denn wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, riskiert hohe Geldbußen.
7 Schritte zur Umsetzung der DSGVO
Der Marketingdienstleister Mapp hat einen Ratgeber für den Weg zur DSGVO-Compliance erstellt. Darin wird erläutert, wie sich Unternehmen mit sieben einfachen Schritten auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereiten können.
Der Ratgeber hilft, die DSGVO-Thematik noch besser zu verstehen und die wichtigsten Prinzipien der neuen Verordnung in den Unternehmensalltag zu integrieren.
Infografik: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
Die folgende Infografik stellt die sieben Schritte einer Compliance-konformen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Überblick dar:
Die Studie „Mapp Digital – Informationen zum neuen Datenschutz“ können Sie hier herunterladen.
2 Kommentare
Hallo,
mit der nahenden Frist zur Umsetzung der DSGVO sind natürlich auch die Bankendienstleister in Zugzwang gekommen. So auch mein Arbeitgeber (Digitalisierung von Kreditunterlagen usw.).
Vielleicht können Sie mir eine kurze Einschätzung, folgender Situation geben: Der Arbeitgeber hat neue Arbeitsrichtlinien eingeführt, die das Mitführen von Smartphones und anderer persönlicher Gegenstände am Arbeitsplatz verbieten. Es wurden Spinde angeschafft, in denen die Mitarbeiter ihre Taschen etc. während der Arbeitszeit verwahren können. Einige Mitarbeiter sind von dieser Regelung ausgenommen.
Meine Frage: Ist diese Maßnahme mit der DSGVO zu rechtfertigen? Ist diese Maßnahme in der Bankenbranche bekannt und wird diese praktiziert? Ich habe mich mit dem Thema DSGVO auseinandergesetzt und keinen Hinweis auf derartiges gefunden. Vielleicht kann der Autor des Artikels, Hr. Dr. Leichsenring, einen Kommentar dazu geben.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Anonymous
Meinen Namen möchte ich an dieser Stelle nicht veröffentlichen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Die beschriebene Situation scheint mir eine Zwickmühle zwischen individiuellen Freiheitsrechten und Datenschutzprävention zu sein.Leider bin ich kein Jurist, um das wirklich beurteilen zu können.