Was bedeutet das Verbot für Payment for Orderflow?

Hintergründe und Auswirkungen

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Die EU-Staaten und das EU-Parlament haben sich auf ein Verbot von „Payment for Order Flow“ ab 2026 geeinigt. Das Parlament und der Rat müssen den Beschluss zwar noch verabschieden, dies gilt nun allerdings in diesem erneuten Anlauf als reine Formsache.

Das Verbot von Payment for Orderflow betrifft die Finanzbranche

Das Verbot von Payment for Orderflow (PFOF) betrifft die gesamte Finanzbranche und deren Kunden.

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Beim sogenannten Payment for Order Flow (PFOF) werden – in der Regel weisungsgebundene -Kundenwertpapierorders von einem Broker zu einem oder mehreren vorselektierten Ausführungs(Börsen)plätzen gegeben. Dafür vereinnahmt der Anbieter gegebenenfalls eine Zahlung vom Market Maker. Durch solche Zuwendungen sind Anbieter in der Lage, ihren Kunden Leistungen zu niedrigen direkten Entgelten anzubieten.

Dabei kann der PFOF in der Praxis je nach Anbieter und Ausrichtung unterschiedliche Formen annehmen. Hier gilt es zu erwähnen, dass ja bereits heute diese Zahlung den Kunden transparent bei Orderaufgabe und nach Abrechnung aufgrund regulatorischer Anforderungen (MiFid) aufzuzeigen sind.

PFOF ohne Nachteile für Kunden

Gerade Neobroker wie z.B. eine Trade Republic, Scalable Capital, finanzen.net zero haben in den letzten Jahren durch niedrige Gebühren von sich reden gemacht. Nun begründet die EU u.a. ihr Verbot damit, dass der Kunde anders als bei einem klassischen Broker oder einer Direktbank, nicht mehrere Börsenplätze zur Verfügung hat, um sich daraus das beste Angebot zu selektieren und es für den Endkunden Intransparent sei.

Die Stiftung Warentest kam im Rahmen einer eigenen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Angebote nicht mit einer größeren Handels­spanne beim Kauf und Verkauf einhergehen. Sie entdeckte nach eigenen Angaben keine nennens­werten Aufschläge gegenüber dem Xetra-Handel der Deutschen Börse. Auch Trade Republic gab eine solche Studie in Auftrag und kam zu sehr ähnlichen Ergebnissen. Bei den Analysen wurden insbesondere die Nutzung von Drittzahlungen durch den Broker, mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Ausführungsqualität, die Marktliquidität und die Transparenz gegenüber den Kunden des Brokers berücksichtigt.

Auch die BaFin untersuchte Transaktion und kam zu dem Ergebnis, dass die Abwicklung kleiner (Retail-) Ordervolumen sogar überwiegend vorteilhaft sei. Nicht ganz überraschend, wenn sie mich fragen! Nachteile könnte es ggf. bei hohen Volumen oder geringer Liquidität geben. Na ja, das ist jetzt auch nicht wirklich eine neue Nachricht, ist seit vielen Jahren so und wird sich wohl auch nicht ändern, da an den kleineren Börsen die Orderbücher eben auch kleiner sind. Ein daraus resultierendes unterschiedliches Preisniveau an den Börsen ist als gängige Praxis akzeptiert und ist meiner Meinung nach nicht auf den Pay for Orderflow zurückzuführen.

EU schadet den Interessen der Kunden

Das sich die Kommission darüber beschwert, dass nun endlich ganz viele Privat- und Kleinanleger an die Börsen kommen und es weiterwächst, ist schon ein wundersames Argument. Es ist schon fast komisch, wenn es nicht so traurig wäre. Gerade in Deutschland gibt es doch eine ganz besondere Börsensituation, die es jedem Kunden ermöglicht, an dem Börsenplatz seiner Wahl und zu den Preisen seiner Wahl zu handeln.

Aus Kundensicht auch über den Anbieter seiner Wahl, denn wir haben in Deutschland einen sehr ausgeprägten Wettbewerb in diesem Bereich, den der Kunden ganz sicher zu seinem Vorteil nutzen kann. Falls es vielleicht nur die Absicht wäre, die alte Welt zu schützen, dann kann ich darüber nur lachen. Ein echter Bärendienst für alle (Klein)Anleger, die sich nun als mündiger Bürger von der Regulatorik schützen lassen müssen. Aber wollen sie das denn überhaupt?

Was bedeutet nun das Verbot des Payment for Orderflow (PFOF)?

In den vergangenen Monaten wurden aus meiner Sicht viele gute Argumente angeführt, warum ein Verbot zu weit greift und gleichzeitig der Aktionärskultur einen heftigen Schlag verpassen wird. Anscheinend hat die Lobbyarbeit der Deutschen Börse und Euronext gesiegt und konnte sich den vielfältigen Argumenten erwehren. Es ist davon auszugehen, dass die Gebühren pro Order in den kommenden Quartalen angehoben werden. Dies geht zu Lasten der jungen Kleinanleger, die im Moment nicht mit höheren Beträgen arbeiten können. Wie hoch diese Erhöhung pro Anbieter ausfallen wird, ist aktuell schwer zu prognostizieren, aber sie wird sich Anbieterspezifisch in den Provisionen und den Börsenplatzabhängigen Entgelten widerspiegeln.

Fest steht: Es sind definitiv nicht nur die immer wieder zitierten Neobroker betroffen, sondern wenn es jetzt so kommen sollte, betrifft es die gesamte Branche: Neobroker, Broker, Banken, Direktbanken, Fonds -und Versicherungsgesellschaften. Alle genannten Firmen profitieren seit vielen Jahren von dem PFOF und je nach Größe der Wertpapierorders auch in erheblichem Umfang.

Gefährdet das Verbot von Payment for Orderflow (PFOF) einzelne Geschäftsmodelle oder insbesondere die der Neobroker?

Für mich steht fest, dass sich an den grundlegenden Marktdynamiken nichts ändern wird. Anbieter mit einer ohnehin schon schwachen Marge müssen die Preise vermutlich sogar deutlicher erhöhen, als jene die ihr Business so optimiert haben, dass es auch mit kleineren Margen profitabel betrieben werden kann.

Selbst wenn die Gebühr dann bei dem einen oder anderen Neobroker leicht steigen könnte, so bleibt im FinTech Bereich die Operations weitaus günstiger, die Innovationskraft und Geschwindigkeit ist und bleibt höher. Der Abstand bleibt also gleich und das Momentum in Richtung modern und digital wird sich nach meiner Meinung nicht abschwächen.

So oder so führt diese Entscheidung dazu, dass die Kunden höhere Preise zahlen müssen und damit die Zugangshürden zum Kapitalmarkt wieder zunehmen. Genau das kann eigentlich nicht im Sinne der deutschen Politik sein, zumal die veröffentlichen Inhalte des Koalitionsvertrages ja gerade die Aktien- und Investmentkultur stärken soll(t)en. Am Ende zahlen es nicht nur die gerade neu an die Börsen geführten Kunden, sondern alle Kunden, die heute richtigerweise in Wertpapiere investieren, um der Falle von Inflation, Rezession, Rentenlücke & Co zu entfliehen.

Und sonst?

Falls es vielleicht nur die Absicht ist, die alte Welt zu schützen (oder sich diese selbst schützen muss/will), dann kann ich darüber nur schmunzeln. Gerade die Regionalbörsen haben doch mit ihren attraktiven Produkt- und Preisangeboten in den letzten Jahren den Wettbewerb gegen die große Konkurrenz „angeheizt“ und im Ranking der Endkunden deutlich an Beliebtheit gewonnen. Massive Beschwerden sind mir von der Kunden- und Brokerseite nie zu Ohren kommen, da auch diese Börsen der gleichen Regulatorik unterliegen wie alle anderen. Warum muss die Regulatorik nun auch hier eingreifen? Die Antwort kann man sich leicht selbst zusammenreimen.

Dem neuen Beschluss liegen Angabe gemäß auch Ausführungsbestimmungen bei, die aktuell noch nicht veröffentlicht und noch hinter verschlossenen Türen sind. Es bleibt abzuwarten, welche ergänzenden Informationen wir erhalten werden und ob es eine All In Lösung wird oder ob dann am Ende doch einzelne Assetklassen, wie z.B. Zertifikate im außerbörslichen Handeln anders behandelt werden? Auch könnte man die Frage stellen, wie eine Bestandsprovision zu behandeln ist. Ist sie ein Bestandteil des PFOF oder nicht? Ich hätte dazu eine Meinung. So oder so, es bleibt spannend und das Thema wird uns auch in der kommenden Zeit weiter beschäftigen.

Fazit: Investmentkultur muss gestärkt werden

Die Investmentkultur muss unter allen Umständen weiter gestärkt werden und wird aber nun von vornherein durch erweiterte regulatorische Vorgaben eingeschränkt werden. Wer hier am Ende der Gewinner ist, wird sich in der Übergangszeit des neuen Gesetzes zeigen. Ich kann nur hoffen, dass es weiterhin möglich bleibt, ein Angebot zur Verfügung zu stellen, was es auch Menschen mit kleinem Budget ermöglicht, an der Börse zu investieren und sich die Protagonisten der letzten Jahre weiterhin energetisch und kreativ im Sinne der Aktien- und Investmentkultur für alle Anleger, egal ob klein oder groß, einsetzen.

Über den Autor

Matthias Hach

Matthias Hach ist selbständiger Berater, Aufsichtsrat und Beirat und hilft Banken und FinTechs. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in Gesamtbankgeschäft und in Großprojekten und war in verschiedenen Führungspositionen u.a. für die Commerzbank, comdirect bank, Smartbroker Holding & Smartbroker AG, flatex, ViTrade, E*TRADE, der Berliner Effektenbank und der Berliner Volksbank tätig.

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