Eine Studie analysiert erfolgreiche Innovationsprojekte. Am Beispiel des öffentlichen Sektors in Deutschland werden vier Faktoren für erfolgreiches Innovationsmanagement vorgestellt.
Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung hat in den letzten Jahren spürbar Fahrt aufgenommen. Es gibt zahlreiche Projekte und Initiativen für Innovationen im öffentlichen Sektor, die bereits heute wichtige Beiträge zur digitalen Transformation des Staates leisten. Doch es handelt sich oft nur um Leuchtturmprojekte. Den meisten mangelt es an Skalierung. Was vor Ort erfolgreich ist, gelangt selten in die Fläche. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer gemeinsamen Studie der Unternehmensberatung McKinsey & Company und der Hertie School.
Die systematische Analyse erfolgreicher Projekte zeigt: Erfolgsentscheidend sind vor allem konsequente Maßnahmen in den vier Themenfeldern Organisation, Technologie, Personal und Gesetzgebung. Für die Studie haben die Autoren u.a. zahlreiche Gespräche mit Experten aus Politik und Verwaltung geführt und Dutzende Praxisbeispiele ausgewertet.
Leitprinzipien für erfolgreiche Innovationen
Projekte, die in der Fläche erfolgreich sind, zeichnen sich demnach vor allem durch drei Leitprinzipien aus.
- Innovation wird als Priorität verstanden und ist Teil des Selbstverständnisses;
- Es besteht Mut zu unfertigen Lösungen – Stichwort „Minimum viable product“;
- Kooperationsbereitschaft und das sektorübergreifendes Agieren, intern, aber auch mit externen Experten.
Erfolgskritisch sind der Studie zufolge darüber hinaus konkrete Maßnahmen rund um die Themenfelder Organisation, Personal, Technologie und Gesetzgebung.
Vier Faktoren, die mehr Innovation ermöglichen
Erfolgsentscheidend sind vor allem konsequente Maßnahmen in den folgenden vier Themenfeldern:
- Organisation,
- Personal,
- Technologie und
- Gesetzgebung.
Organisation
Behörden sollten die Projekte nicht mehr klassisch mit einem umfassenden Planungs- und Genehmigungsverfahren angehen. Stattdessen sei eine effiziente und schnelle Umsetzung geboten.
Der strengen Haushaltssystematik sollte ein eigenes Budget gegenübergestellt werden, das es Behörden in einem sicheren Rahmen erlaube, Innovationen zu testen, und ein schrittweises, iteratives Arbeiten ermöglicht.
Neue Projekte sollten mit modernem und agilem Projektmanagement statt mit Linienplanung und Wasserfall-Logik starten. Dabei könnte die Arbeitsweise von Innovationslaboren als Vorbild dienen, wie „Nesta“ in Großbritannien, „La 27e Région“ aus Frankreich oder das österreichische „Gov Lab“.
Personal
Für erfolgreiche Innovation sollte man weg von der rein linearen Beamtenlaufbahn hin zu einem stärker auf Fähigkeiten und Leistungen ausgerichteten aktivem Personalmanagement kommen. Voraussetzungen dafür seien ein verändertes Einstellungs- und Beförderungssystem, neue Karrierewege und die verstärkte Einbeziehung von externer Expertise.
Vorbilder könnten nicht nur Programme wie das kanadische Interchange sein. Auch in Deutschland gebe es bereits Programme wie DigitalService4Germany, um z.B. IT-Fachkräfte in die Regierung zu holen, oder das Querwechsler-Netzwerk, das sich für Karrieren im öffentlichen Sektor einsetzt.
Technologie
Cloud-Technologien bieten nach Ansicht der Studienautoren enormes Potenzial für die Skalierung von Innovationen. Um dieses zu nutzen, sollte die Verwaltung auf eine souveräne Multi-Cloud-Strategie setzen, die eine Nutzung von Hyperscalern ggf mit nationalen Partnern sowie die Entwicklung eigener Open-Source-Lösungen vorsieht.
Um digitale Projekte und Angebote in der gesamten Verwaltung zu verbreiten, schlagen die Studienautoren u.a. den Aufbau eines digitalen Marktplatzes vor, der eine einfache und unbürokratische Beschaffung ermögliche.
Gesetzgebung
Auch bestehende Gesetze müssen digitaltauglich sein. Denkbar sei die Einführung eines Digital-TÜVs nach dänischem Vorbild. Dort prüft die Agentur für Digitalisierung schon seit 2018 jeden Gesetzentwurf anhand eines Sieben-Punkte-Katalogs auf Digitaltauglichkeit.
Ein großes Hindernis für die unbürokratische Umsetzung digitaler Lösungen sei außerdem häufig das Schriftformerfordernis. Um den Zugang zu digitalen Servies für Büger zu erleichtern, brauche es eine Rechtsvereinfachung und einen Wegfall des Schriftformerfordernisses. Zudem sollten neue Gesetze künftig in Gesetzgebungslaboren digitaltauglich und nutzerfokussiert geschrieben werden, wobei unterschiedliche Beteiligte zu involvieren seien.
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